Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Durchführung der Weiterbildung Nephrologie der Akademie nephrologischer Berufsgruppen

 

 

1.    Mit der Anmeldung ist die Weiterbildung verbindlich, Inhalt und Gegenstand der Fort- oder Weiterbildung richtet sich nach der jeweiligen aktuellen Weiterbildungsordnung. Die Gesamtkosten für die Teilnahme zur Weiterbildungsmaßnahme für einen/eine Teilnehmer(in) sind dem Anmeldeformular, Ausschreibungen oder Website der Akademie zu entnehmen. 

 

2.     Darin enthalten sind die Teilnahmeberechtigung am theoretischen Unterricht, Kopien und Unterrichtsmaterialien, die Freischaltung für das E-Learning-Portal, punktuelle Anleitungen und Prüfungen durch das Lehrpersonal der Akademie.

 

3.     Nicht enthalten sind Lernmittel, wie Bücher, Schreibmaterial und Datenträger sowie gesonderter Aufwand bei zusätzlichen Begleitungen des Teilnehmers in der jeweiligen Einrichtung.

 

4.     Anreisekosten und Unterkunft trägt grundsätzlich der/die Teilnehmer(in) bzw. die entsendende Einrichtung (Kooperationspartner).

 

5.     Die Zahlungsmodalitäten können wie folgt gewählt werden:

 

a)     Zahlung des vollen Betrages vier Wochen vor Maßnahmenbeginn.

b)     Zahlung in zwei Teilbeträgen (vier Wochen vor Maßnahmenbeginn und zum 1. September des Folgejahres) mit einer Erhöhung von 5% des Gesamtbetrages.

c)     Monatliche Ratenzahlung (24 Monatsraten) mit einer Erhöhung von 10% des Gesamtbetrages.

d)     Mehrwertsteuern werden nicht erhoben, der Lehrgang ist Umsatzsteuerbefreit.  

 

6.     Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils entsprechend der oben genannten Zahlungsmodalitäten durch die Akademie.

 

7.     Bei Überschreitung der Weiterbildungszeit wird je Monat der Weiterbildungsverlängerung (inkl. Unterrichtsbesuch und Nachhilfe) ein 24igstel des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Die Gebühr für Wiederholungsprüfung beträgt 600,- Euro.

 

8.     Für Teilnehmer(innen) in Teilzeitanstellung, die innerhalb von zwei Jahren die geforderten 1800 Praxisstunden nicht erreichen, werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

 

9.     Eine Rückerstattungspflicht seitens der Akademie betreffend der Lehrgangsgebühren besteht nicht, insbesondere dann nicht,

 

a)     wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Umstand von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen wird,

b)     wenn das Arbeitsverhältnis bzw. das Weiterbildungsverhältnis auf eigenen Wunsch der Teilnehmerin / des Teilnehmers endet,

c)     wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer Prüfungen oder Prüfungsteile nicht besteht,

d)     oder bei Kündigung des Teilnehmers seitens des Kooperationspartners.

 

10.  Kündigung der Teilnahme

a)     Die Kündigung von Teilnehmer seitens des Kooperationspartners muss schriftlich erfolgen.

b)     Bei Eingang der Kündigung später als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn stellt die Akademie dem Kooperationspartner bzw. der Teilnehmerin / dem Teilnehmer 50% der Lehrgangsgebühren in Rechnung.

c)     Die gesamte Lehrgangsgebühr ist zu entrichten, falls die Kündigung 5 Werktage vor Beginn des Lehrgangs oder später eingeht.

d)     Bei Stellen einer Ersatzteilnehmerin / eines Ersatzteilnehmers, entfallen die Punkte b. + c.